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Veröffentlicht am 30.08.26

E-Rechnung 2026: Übergangsfristen gezielt für die technische Vorbereitung nutzen

Die E-Rechnung 2026 bleibt für viele Unternehmen ein zentrales Thema im Rechnungswesen. Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue umsatzsteuerliche Vorgaben für inländische B2B-Umsätze. 

Für die Rechnungsausstellung gibt es weiterhin Übergangsfristen. Diese Phase bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre technische Infrastruktur und internen Abläufe zu überprüfen. Wer früh handelt, kann Fehlerquellen erkennen und die spätere Umstellung besser vorbereiten. 

E-Rechnung 2026: Wie lange gelten die Übergangsregelungen? 

Unternehmen müssen den Empfang von E-Rechnungen grundsätzlich bereits seit 2025 sicherstellen. Für die Ausstellung sonstiger Rechnungen sieht § 27 UStG jedoch zeitlich begrenzte Übergangsregelungen vor. 

Bis Ende 2026 dürfen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin andere Rechnungsformen verwendet werden. Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro können zudem von einer Übergangsregelung bis Ende 2027 profitieren. 

Spätestens ab 2028 werden die neuen Anforderungen umfassender relevant. Deshalb eignet sich das Jahr 2026 besonders gut, um Systeme und Prozesse strukturiert vorzubereiten. 

Welche Bereiche sollten Unternehmen jetzt prüfen? 

Software, Formate und Schnittstellen kontrollieren 

E-Rechnungen bestehen aus strukturierten elektronischen Daten. Daher sollten Unternehmen sicherstellen, dass ERP-Systeme, Buchhaltungssoftware und Dokumentenmanagementsysteme die erforderlichen Formate korrekt einlesen und weiterverarbeiten können. 

Auch die Schnittstellen zwischen den Anwendungen sind entscheidend. Manuelle Übertragungen und Medienbrüche erhöhen das Fehlerrisiko und können eine automatisierte Rechnungsverarbeitung erschweren. 

Freigaben und Archivierung überprüfen 

Neben der Technik sollten Unternehmen ihre internen Kontrollprozesse betrachten. Verantwortlichkeiten für Eingang, Prüfung, Freigabe und Verbuchung von Rechnungen müssen klar definiert sein. 

Zusätzlich sind die steuerlichen Anforderungen an die Aufbewahrung zu berücksichtigen. Eine geeignete Archivierung sollte deshalb frühzeitig in die vorhandenen Verfahrensabläufe eingebunden werden. 

FAQ zur E-Rechnung 

Was gilt als E-Rechnung? 

Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. Dadurch ist eine elektronische Weiterverarbeitung möglich. 

Ist eine einfache PDF-Datei eine E-Rechnung? 

Nein. Eine gewöhnliche PDF-Rechnung erfüllt nach den neuen umsatzsteuerlichen Vorgaben nicht die Anforderungen an eine E-Rechnung. 

Müssen Unternehmen 2026 E-Rechnungen empfangen können? 

Ja. Für inländische Unternehmen besteht die grundsätzliche Pflicht zum Empfang bereits seit dem 1. Januar 2025. 

Warum lohnt sich die Vorbereitung schon 2026? 

Unternehmen können technische Schwächen und organisatorische Lücken beheben, solange für die Rechnungsausstellung noch Übergangsregelungen genutzt werden können. 

Fazit 

Die E-Rechnung 2026 ist mehr als eine gesetzliche Übergangsphase. Unternehmen können die verbleibende Zeit nutzen, um Software, Schnittstellen, interne Kontrollen und Archivierung zu testen. Eine frühzeitige Vorbereitung erleichtert den späteren verpflichtenden Einsatz. 

Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und fachlich redaktionell geprüft. 

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